Wer in der Schweiz selbstständig werden will, findet in der Einzelfirma die einfachste und günstigste Rechtsform. Es braucht kein Mindestkapital und keine notarielle Beurkundung – die Firma entsteht automatisch, sobald jemand eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnimmt. Anders als bei der GmbH haftet die Inhaberin oder der Inhaber allerdings mit dem gesamten Privatvermögen.
Massgebend sind vor allem vier Punkte: die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse, die Pflicht zum Handelsregistereintrag ab einem bestimmten Jahresumsatz, die unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen und die eigenverantwortliche Vorsorge, sobald keine Pensionskasse mehr automatisch mitläuft.

Was ist eine Einzelfirma?
Bei der Einzelfirma bilden Person und Unternehmen rechtlich eine Einheit. Ein eigentlicher Gründungsakt fehlt: Sobald jemand auf eigene Rechnung und eigenes Risiko tätig wird, existiert die Firma. Der Name muss zwingend den Familiennamen der Inhaberin oder des Inhabers enthalten, etwa «Schreinerei Müller». Für Freiberufler, Handwerkerinnen und kleine Dienstleistungsbetriebe ist diese Form meist die naheliegendste Wahl.
Einzelfirma oder GmbH?
Die wichtigste Grundsatzfrage betrifft Haftung und Kapital. Wer stattdessen eine Kapitalgesellschaft bevorzugt, findet die Details in unserer Anleitung zum GmbH gründen in der Schweiz.
| Kriterium | Einzelfirma | GmbH |
|---|---|---|
| Mindestkapital | keines | CHF 20’000 |
| Haftung | mit Privatvermögen | auf Gesellschaftsvermögen beschränkt |
| Gründungsaufwand | sehr gering | Notar + Handelsregister |
| Handelsregister | Pflicht ab CHF 100’000 Umsatz | immer Pflicht |
Die Gründung Schritt für Schritt
- Geschäftsidee und Name festlegen: Der Firmenname muss den Familiennamen enthalten, die Tätigkeit sollte klar umrissen sein.
- Anmeldung bei der AHV: Die kantonale Ausgleichskasse prüft die Anerkennung als selbstständigerwerbend – dieser Schritt ist zentral, denn ohne ihn gilt die Tätigkeit nicht als selbstständig.
- Sozialversicherungen klären: AHV, IV und EO sind Pflicht, eine Unfall- und Pensionskassenlösung bleibt freiwillig.
- Handelsregister prüfen: Ab CHF 100’000 Jahresumsatz ist der Eintrag obligatorisch, darunter freiwillig – das schafft aber zusätzliches Vertrauen bei Kundschaft und Banken.
- Buchhaltung und Mehrwertsteuer organisieren: Ab CHF 100’000 Umsatz wird die Mehrwertsteuer zur Pflicht.
Pflichten und Vorsorge nicht vergessen
Als Selbstständige tragen Sie die Verantwortung für die eigene Vorsorge vollständig selbst. Ohne Pensionskassenpflicht dürfen Sie dafür mehr in die Säule 3a einzahlen – wie viel genau, zeigt unser Beitrag zum Säule-3a-Maximalbetrag 2026. Die Einzelfirma zählt zu den am häufigsten neu eingetragenen Rechtsformen im Schweizer Handelsregister, ein Hinweis darauf, wie niederschwellig der Einstieg in die Selbstständigkeit ist. In der Praxis wird die eigene Vorsorge dabei oft erst mit Verzögerung aufgebaut, weil die Pensionskassenpflicht wegfällt und niemand automatisch daran erinnert. Wer Kundendaten verarbeitet, sollte zudem früh die Vorgaben zum Datenschutz für Unternehmen im Blick behalten.
Häufige Fragen zur Einzelfirma in der Schweiz
Brauche ich ein Mindestkapital?
Nein. Die Einzelfirma kommt ohne Mindestkapital aus – das macht sie zur günstigsten Gründungsform.
Wann muss ich ins Handelsregister?
Ein Eintrag ist ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 Pflicht. Darunter ist er freiwillig, kann aber die Glaubwürdigkeit erhöhen.
Wie hafte ich als Inhaber?
Sie haften unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Wer dieses Risiko begrenzen will, sollte eine GmbH oder AG prüfen.
Was ist der wichtigste erste Schritt?
Die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse und die Anerkennung als selbstständigerwerbend – ohne sie gilt die Tätigkeit nicht als selbstständig.
Einzelfirma gründen: schneller Start, unbeschränkte Haftung
Der Start in die Einzelfirma dauert oft nur wenige Tage: Ohne Mindestkapital und ohne Notartermin steht das Geschäft, sobald die AHV-Anmeldung erledigt ist. Diese Geschwindigkeit hat einen Preis. Die unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen bleibt bestehen, solange die Einzelfirma nicht in eine GmbH oder AG umgewandelt wird. Wer den Umsatz im Auge behält, rechtzeitig ins Handelsregister eintragen lässt und die eigene Vorsorge frühzeitig organisiert, vermeidet die häufigsten Anfängerfehler bei der Gründung.

