Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die beliebteste Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen in der Schweiz. Sie verbindet ein überschaubares Mindestkapital mit einer klaren Haftungsbeschränkung – die Gesellschafter haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit ihrem Privatvermögen. Bei späteren Zukäufen helfen die rechtlichen Grundlagen von Unternehmensübernahmen. Wer kein Stammkapital aufbringen will oder kann, findet in unserer Anleitung zum Einzelfirma gründen die einfachere Alternative.
Wer den Schritt in die Selbstständigkeit plant, steht früh vor der Frage der Rechtsform. Dieser Leitfaden zeigt, was eine GmbH ausmacht und wie die Gründung Schritt für Schritt abläuft.

Was zeichnet die GmbH aus?
Die GmbH ist eine eigene juristische Person. Sie kann bereits von einer einzigen Person gegründet werden. Das Mindestkapital, das sogenannte Stammkapital, beträgt CHF 20’000 und muss bei der Gründung vollständig einbezahlt sein. Im Handelsregister sind die Gesellschafter öffentlich einsehbar – anders als bei der AG.
GmbH oder AG – was passt besser?
Die zweite verbreitete Kapitalgesellschaft ist die Aktiengesellschaft (AG). Die Wahl hängt von Kapital, Anonymität und Wachstumsplänen ab:
| Kriterium | GmbH | AG |
|---|---|---|
| Mindestkapital | CHF 20’000 (voll einbezahlt) | CHF 100’000 (mind. CHF 50’000 einbezahlt) |
| Gesellschafter im Register | öffentlich sichtbar | anonym |
| Typische Nutzung | KMU, Familienbetriebe, Startups | grössere Firmen, Kapitalsuche |
Für die meisten Gründerinnen und Gründer mit begrenztem Startkapital ist die GmbH der pragmatische Einstieg.
Die Gründung Schritt für Schritt
- Firma und Zweck festlegen: Name prüfen (er muss den Zusatz «GmbH» tragen) und den Gesellschaftszweck definieren.
- Stammkapital einzahlen: Die CHF 20’000 auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank überweisen.
- Statuten erstellen: Der Gesellschaftsvertrag regelt Kapital, Zweck und Organe.
- Notarielle Beurkundung: Die Gründung wird vom Notariat öffentlich beurkundet.
- Handelsregister-Eintrag: Mit dem Eintrag entsteht die GmbH rechtlich. Anschliessend folgen Anmeldung bei AHV und – bei genügend Umsatz – bei der MWST.
In der Praxis dauert eine GmbH-Gründung von der Vorbereitung bis zum Handelsregister-Eintrag oft nur zwei bis drei Wochen. Laut Handelsregisterstatistik werden in der Schweiz jedes Jahr mehrere zehntausend neue Firmen eingetragen – die GmbH gehört dabei zu den am häufigsten gewählten Rechtsformen.
Laufende Pflichten nach der Gründung
Mit dem Eintrag beginnen die Pflichten: ordentliche Buchhaltung, jährlicher Abschluss, Anmeldung der Mitarbeitenden bei den Sozialversicherungen und – falls steuerpflichtig – regelmässige MWST-Abrechnungen. Eine saubere Buchführung von Anfang an erspart später viel Ärger. Sobald der Umsatz steigt, wird auch die Mehrwertsteuer zum Thema.
Häufige Fragen zur GmbH-Gründung
Kann ich eine GmbH allein gründen?
Ja. Eine Einpersonen-GmbH ist in der Schweiz zulässig; eine Person kann zugleich Gesellschafter und Geschäftsführer sein.
Darf ich das Stammkapital nach der Gründung nutzen?
Ja. Das einbezahlte Kapital ist nach dem Handelsregister-Eintrag Geschäftsvermögen und darf für betriebliche Zwecke wie Miete, Material oder Löhne verwendet werden.
Brauche ich einen Wohnsitz in der Schweiz?
Die GmbH muss durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können – das kann ein Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin sein.
Was kostet die Gründung ungefähr?
Neben dem Stammkapital fallen Notariats- und Handelsregistergebühren an, die sich meist im Bereich von rund 1’000 bis 2’000 Franken bewegen.
Fazit
Die GmbH ist für Schweizer KMU und Startups die ideale Rechtsform: begrenztes Risiko, moderates Mindestkapital und ein klar geregelter Gründungsweg. Wer Stammkapital, Statuten und Handelsregister sauber vorbereitet, hält die eigene Gesellschaft in wenigen Wochen in den Händen.

