Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die beliebteste Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen in der Schweiz. Sie verbindet ein überschaubares Mindestkapital mit einer klaren Haftungsbeschränkung: Die Gesellschafter haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit ihrem Privatvermögen. Bei späteren Zukäufen helfen die rechtlichen Grundlagen von Unternehmensübernahmen. Wer kein Stammkapital aufbringen will oder kann, findet in unserer Anleitung zum Einzelfirma gründen die einfachere Alternative.
Wer in der Schweiz eine GmbH gründen will, benötigt mindestens CHF 20’000 Stammkapital, Statuten, eine notarielle Beurkundung und den Eintrag im Handelsregister. Von der Vorbereitung bis zum rechtsgültigen Eintrag vergehen in der Praxis meist zwei bis drei Wochen. Der folgende Leitfaden zeigt, was die GmbH als Rechtsform ausmacht und wie die einzelnen Schritte konkret ablaufen.

Was zeichnet die GmbH aus?
Als eigene juristische Person ist die GmbH im schweizerischen Obligationenrecht (Art. 772 ff. OR) geregelt und kann bereits von einer einzigen Person gegründet werden. Das Mindestkapital, das sogenannte Stammkapital, beträgt CHF 20’000 und muss bei der Gründung vollständig einbezahlt sein. Anders als bei der AG sind die Gesellschafter im Handelsregister öffentlich einsehbar.
GmbH oder AG – was passt besser?
Die zweite verbreitete Kapitalgesellschaft ist die Aktiengesellschaft (AG). Die Wahl hängt von Kapital, Anonymität und Wachstumsplänen ab:
| Kriterium | GmbH | AG |
|---|---|---|
| Mindestkapital | CHF 20’000 (voll einbezahlt) | CHF 100’000 (mind. CHF 50’000 einbezahlt) |
| Gesellschafter im Register | öffentlich sichtbar | anonym |
| Typische Nutzung | KMU, Familienbetriebe, Startups | grössere Firmen, Kapitalsuche |
Für die meisten Gründerinnen und Gründer mit begrenztem Startkapital ist die GmbH der pragmatische Einstieg. Wer langfristig denkt, sollte bei der Rechtsformwahl auch die spätere Unternehmensnachfolge im Blick behalten, denn ein Wechsel der Rechtsform ist später zwar möglich, aber mit zusätzlichem Aufwand verbunden.
Die Gründung Schritt für Schritt
- Firma und Zweck festlegen: Name prüfen (er muss den Zusatz «GmbH» tragen) und den Gesellschaftszweck definieren.
- Stammkapital einzahlen: Die CHF 20’000 auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank überweisen.
- Statuten erstellen: Der Gesellschaftsvertrag regelt Kapital, Zweck und Organe.
- Notarielle Beurkundung: Die Gründung wird vom Notariat öffentlich beurkundet.
- Handelsregister-Eintrag: Mit dem Eintrag entsteht die GmbH rechtlich. Anschliessend folgen Anmeldung bei AHV und, bei genügend Umsatz, bei der MWST.
Mit organisierten Unterlagen lässt sich die Vorbereitung bis zum Handelsregister-Eintrag oft innerhalb weniger Wochen abschliessen. Laut Handelsregisterstatistik werden in der Schweiz jedes Jahr mehrere zehntausend neue Firmen eingetragen; die GmbH gehört dabei zu den am häufigsten gewählten Rechtsformen.
Laufende Pflichten nach der Gründung
Mit dem Eintrag beginnen die Pflichten: ordentliche Buchhaltung, jährlicher Abschluss, Anmeldung der Mitarbeitenden bei den Sozialversicherungen und, falls steuerpflichtig, regelmässige MWST-Abrechnungen. Eine saubere Buchführung von Anfang an erspart später viel Ärger. Sobald der Umsatz steigt, wird auch die Mehrwertsteuer zum Thema. Sobald die GmbH eigene Mitarbeitende beschäftigt, rückt neben den Sozialversicherungen auch der Fachkräftemangel als Standortthema für Schweizer KMU ins Blickfeld. Wer zudem Kundendaten verarbeitet, sollte früh die Vorgaben zum Datenschutz für Unternehmen prüfen.
Häufige Fragen zur GmbH-Gründung
Kann ich eine GmbH allein gründen?
Ja. Eine Einpersonen-GmbH ist in der Schweiz zulässig; eine Person kann zugleich Gesellschafter und Geschäftsführer sein.
Darf ich das Stammkapital nach der Gründung nutzen?
Ja. Das einbezahlte Kapital ist nach dem Handelsregister-Eintrag Geschäftsvermögen und darf für betriebliche Zwecke wie Miete, Material oder Löhne verwendet werden.
Brauche ich einen Wohnsitz in der Schweiz?
Die GmbH muss durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können – das kann ein Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin sein.
Was kostet die Gründung ungefähr?
Neben dem Stammkapital fallen Notariats- und Handelsregistergebühren an, die sich meist im Bereich von rund 1’000 bis 2’000 Franken bewegen.
Für wen sich die GmbH lohnt
Für Gründerinnen und Gründer mit CHF 20’000 Startkapital, die Wert auf eine klare Haftungsbeschränkung legen, bleibt die GmbH unter den Schweizer Rechtsformen die naheliegende Wahl. Wer dagegen ganz ohne Stammkapital starten oder anonym im Handelsregister bleiben möchte, ist mit der Einzelfirma beziehungsweise der AG besser bedient. Wichtig bleibt in jedem Fall dasselbe Grundgerüst: Stammkapital, Statuten und Handelsregister-Eintrag sauber vorbereiten, dann steht der eigenen Gesellschaft innert weniger Wochen nichts mehr im Weg.

