Kündigungsfrist Schweiz: Diese Fristen gelten im Arbeitsrecht

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Kurze Antwort

Wer in der Schweiz ein Arbeitsverhältnis kündigen will, muss die gesetzliche Kündigungsfrist nach Art. 335c OR einhalten. Sie beträgt sieben Tage während der Probezeit, einen Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate vom zweiten bis zum neunten Dienstjahr und drei Monate ab dem zehnten Dienstjahr – jeweils gebunden an ein Monatsende, sofern Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag keine andere Regelung vorsehen.

Massgebend ist allein die Dauer des Arbeitsverhältnisses, nicht die Position. Die Tabelle zeigt die ordentlichen Fristen nach Dienstjahren; Ausnahmen bei Krankheit oder Schwangerschaft folgen weiter unten.

Gesetzliche Kündigungsfristen in der Schweiz nach Dienstjahren.
Die Kündigungsfrist steigt mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen im Überblick

Sofern der Arbeitsvertrag keine abweichende Regelung enthält, gelten nach Art. 335c OR folgende ordentliche Fristen:

Dauer des Arbeitsverhältnisses Kündigungsfrist
Während der Probezeit 7 Tage
Im 1. Dienstjahr 1 Monat (auf Monatsende)
Im 2. bis 9. Dienstjahr 2 Monate (auf Monatsende)
Ab dem 10. Dienstjahr 3 Monate (auf Monatsende)

Diese Fristen gelten für beide Vertragsparteien gleichermassen: Arbeitgeber und Arbeitnehmende sind an dieselbe Dauer gebunden, ausser der Vertrag sieht ausdrücklich eine längere Frist vor.

Probezeit: die kurze Frist von 7 Tagen

Während der Probezeit, die gesetzlich höchstens drei Monate dauern darf, beträgt die Kündigungsfrist nur sieben Tage. Ein Kündigungstermin auf Monatsende ist hier nicht vorgeschrieben, die Kündigung kann an jedem beliebigen Tag ausgesprochen werden. Zeigt sich früh, dass die Zusammenarbeit nicht passt, lässt sich das Arbeitsverhältnis so ohne grossen Aufwand wieder auflösen.

Schriftlich kündigen und Fristen berechnen

Mündlich ausgesprochen ist eine Kündigung rechtlich zwar gültig, aus Beweisgründen empfiehlt sich aber in jedem Fall die Schriftform. Massgebend für die Fristberechnung ist nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben, sondern der Zeitpunkt, an dem die Kündigung bei der Gegenseite eintrifft. Beispiel: Wer im 3. Dienstjahr steht und damit einer Frist von zwei Monaten unterliegt, muss die Kündigung spätestens am letzten Tag im Januar zustellen, um auf Ende März auszutreten. Bei komplexeren Fällen, etwa wenn ein Betrieb den Besitzer wechselt, lohnt sich ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen im Unternehmen.

Sonderfälle und Sperrfristen

Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmende in bestimmten Lebenslagen durch sogenannte Sperrfristen, namentlich bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst. Spricht der Arbeitgeber während einer solchen Sperrfrist die Kündigung aus, ist sie nichtig. Läuft eine Kündigungsfrist bereits, wird sie um die Dauer der Sperrfrist verlängert. Was das bei einer Krankheit während der Kündigungsfrist bedeutet, zeigt ein eigener Beitrag. Endet das Arbeitsverhältnis regulär, haben Arbeitnehmende zudem Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, dessen Formulierungen eigene Tücken bergen können. Wer den Job wechselt, sollte parallel frühzeitig die nächste Stellensuche angehen.

Häufige Fragen zur Kündigungsfrist in der Schweiz

Kann die Kündigungsfrist vertraglich verlängert werden?

Ja, sowohl der Einzelarbeitsvertrag als auch ein Gesamtarbeitsvertrag können längere Fristen festlegen. Sie müssen jedoch für Arbeitgeber und Arbeitnehmende gleich lang sein.

Auf welchen Zeitpunkt muss gekündigt werden?

Ausserhalb der Probezeit erfolgt die Kündigung in der Regel auf das Ende eines Kalendermonats, sofern der Vertrag keinen anderen Termin vorsieht.

Was bedeutet eine fristlose Kündigung?

Liegt ein wichtiger Grund vor, kann das Arbeitsverhältnis fristlos beendet werden. Die Anforderungen dafür sind hoch, eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung kann Entschädigungsansprüche auslösen.

Gilt die Frist auch bei einer Kündigung durch mich?

Ja, die gesetzlichen Fristen gelten unabhängig davon, ob Arbeitnehmende oder Arbeitgeber kündigen.

Kündigungsfrist Schweiz: Checkliste zum Vorgehen

Wer eine Kündigung vorbereitet, sollte folgende Punkte klären, bevor das Schreiben verschickt wird:

  • Dienstjahre prüfen: Die anwendbare Frist ergibt sich aus der Dauer des Arbeitsverhältnisses – 7 Tage, 1, 2 oder 3 Monate.
  • Vertrag konsultieren: Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag können eine längere, aber nicht kürzere Frist vorsehen.
  • Schriftform wählen: Auch wenn mündlich gültig, schafft eine schriftliche Kündigung Klarheit über den Zugangszeitpunkt.
  • Sperrfristen im Blick behalten: Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst können die Frist verlängern oder eine Kündigung ungültig machen.
  • Termin rückwärts rechnen: Vom gewünschten Austrittsdatum aus die passende Frist abziehen und den spätesten Zustellungstag festlegen.

Diese fünf Schritte lassen sich in wenigen Minuten durchgehen und schützen vor einer verspäteten oder während einer Sperrfrist ungültigen Kündigung.

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