Wer in der Schweiz ein Arbeitsverhältnis beenden will, muss die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Diese richtet sich nach dem Obligationenrecht (OR) und hängt vor allem davon ab, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits besteht. Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag können abweichende Regeln enthalten – die gesetzlichen Fristen bilden jedoch die Grundlage.
Dieser Überblick zeigt, welche Frist wann gilt und welche Sonderfälle Sie kennen sollten.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen im Überblick
Nach Art. 335c OR gelten – sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist – diese ordentlichen Kündigungsfristen:
| Dauer des Arbeitsverhältnisses | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Während der Probezeit | 7 Tage |
| Im 1. Dienstjahr | 1 Monat (auf Monatsende) |
| Im 2. bis 9. Dienstjahr | 2 Monate (auf Monatsende) |
| Ab dem 10. Dienstjahr | 3 Monate (auf Monatsende) |
Wichtig: Die Frist gilt für beide Seiten gleich. Arbeitgeber und Arbeitnehmende sind an dieselbe Frist gebunden, sofern der Vertrag keine längere vorsieht.
Probezeit: die kurze Frist von 7 Tagen
Während der Probezeit – gesetzlich höchstens drei Monate – beträgt die Frist nur sieben Tage. Eine Kündigung in dieser Phase muss kein Datum auf Monatsende einhalten und kann jederzeit ausgesprochen werden. Passt die Zusammenarbeit nicht, lässt sie sich so unkompliziert beenden.
Schriftlich kündigen und Fristen berechnen
Eine Kündigung ist grundsätzlich auch mündlich gültig, sollte aber aus Beweisgründen immer schriftlich erfolgen. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem die Kündigung bei der Gegenseite eintrifft. Wer auf Ende März austreten möchte und im 3. Dienstjahr steht (2 Monate Frist), muss die Kündigung spätestens am letzten Januartag zustellen. Bei wichtigen Fragen lohnt sich ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen im Unternehmen – etwa wenn ein Betrieb übernommen wird.
Sonderfälle und Sperrfristen
Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmende in bestimmten Situationen durch sogenannte Sperrfristen: bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst. Eine in dieser Zeit ausgesprochene Arbeitgeberkündigung ist nichtig; läuft die Frist gerade, wird sie durch die Sperrfrist verlängert. Was genau bei einer Krankheit während der Kündigungsfrist gilt, erklären wir gesondert. Wer den Arbeitsplatz wechselt, sollte zudem rechtzeitig die nächste Stellensuche planen.
Häufige Fragen zur Kündigungsfrist in der Schweiz
Kann die Kündigungsfrist vertraglich verlängert werden?
Ja. Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag dürfen längere Fristen vorsehen. Sie müssen aber für beide Parteien gleich lang sein.
Auf welchen Zeitpunkt muss gekündigt werden?
Ausserhalb der Probezeit erfolgt die Kündigung in der Regel auf das Ende eines Kalendermonats, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Was bedeutet eine fristlose Kündigung?
Bei einem wichtigen Grund kann das Arbeitsverhältnis fristlos beendet werden. Die Hürden sind hoch; eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung kann zu Entschädigungszahlungen führen.
Gilt die Frist auch bei einer Kündigung durch mich?
Ja. Die gesetzlichen Fristen gelten für die Kündigung durch Arbeitnehmende und Arbeitgeber gleichermassen.
Fazit
Die Kündigungsfrist in der Schweiz steigt mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses: 7 Tage in der Probezeit, 1 Monat im ersten Jahr, danach 2 und ab dem 10. Jahr 3 Monate. Wer schriftlich kündigt, die Zustellung dokumentiert und Sperrfristen im Blick behält, ist auf der sicheren Seite. Im Zweifel lohnt ein Blick in den eigenen Arbeitsvertrag, der die gesetzlichen Fristen ergänzen kann.

