Krank während der Kündigungsfrist: Das gilt in der Schweiz

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Kurze Antwort

Was passiert, wenn man ausgerechnet während der Kündigungsfrist krank wird? Diese Frage verunsichert viele Arbeitnehmende in der Schweiz. Das Obligationenrecht schützt sie in dieser Situation durch sogenannte Sperrfristen – allerdings nur, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber kam. Wer selbst gekündigt hat, profitiert nicht vom gleichen Schutz.

Dieser Ratgeber erklärt, wann die Sperrfrist greift, wie sie die Frist verlängert und was mit dem Lohn passiert.

Krank während der Kündigungsfrist in der Schweiz: Wirkung der Sperrfrist nach OR.
Eine Krankheit kann die Kündigungsfrist verlängern – so funktioniert die Sperrfrist.

Was ist eine Sperrfrist?

Wird einer angestellten Person vom Arbeitgeber gekündigt und erkrankt sie danach, gilt nach Art. 336c OR eine Sperrfrist. Eine während dieser Zeit ausgesprochene Kündigung wäre nichtig. Fällt die Krankheit in eine bereits laufende Kündigungsfrist, wird diese unterbrochen («angehalten») und läuft erst nach Ende der Krankheit weiter.

Wie lange dauert die Sperrfrist?

Die Dauer hängt vom Dienstjahr ab:

Dienstjahr Sperrfrist (Krankheit/Unfall)
Im 1. Dienstjahr 30 Tage
Im 2. bis 5. Dienstjahr 90 Tage
Ab dem 6. Dienstjahr 180 Tage

Die Kündigungsfrist als solche bleibt unverändert – sie wird durch die Krankheitstage nur nach hinten verschoben. Wie die ordentlichen Fristen aussehen, lesen Sie in unserem Beitrag zur Kündigungsfrist in der Schweiz.

Ein Beispiel zur Verschiebung

Angenommen, die Kündigung wurde auf Ende März ausgesprochen (zwei Monate Frist) und Sie erkranken im Februar für 20 Tage. Dann pausiert die Frist für diese 20 Tage. Das Arbeitsverhältnis endet nicht Ende März, sondern entsprechend später – in der Regel auf das nächste Monatsende. Ein lückenloses Arztzeugnis ist dabei zentral, um die Arbeitsunfähigkeit zu belegen.

Was passiert mit dem Lohn?

Wer unverschuldet krank wird, hat nach OR Anspruch auf Lohnfortzahlung – die Dauer steigt mit den Dienstjahren (oft nach der «Berner», «Zürcher» oder «Basler Skala»). Viele Arbeitgeber haben stattdessen eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, die einen Grossteil des Lohns über längere Zeit deckt. Branchendaten zeigen, dass krankheitsbedingte Absenzen jedes Jahr für Millionen ausgefallener Arbeitstage in der Schweiz sorgen – die Lohnfortzahlung ist deshalb klar geregelt. Wer den Job wechselt, sollte parallel die nächste Stellensuche vorbereiten.

Häufige Fragen zu Krankheit in der Kündigungsfrist

Verlängert eine Krankheit die Kündigungsfrist?

Ja, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat. Die Frist pausiert während der Sperrfrist und läuft danach weiter, das Arbeitsverhältnis endet entsprechend später.

Gilt der Schutz auch, wenn ich selbst kündige?

Nein. Die Sperrfristen nach Art. 336c OR schützen nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, nicht bei einer Eigenkündigung.

Brauche ich ein Arztzeugnis?

Ja. Ein Arztzeugnis belegt die Arbeitsunfähigkeit. Ohne Nachweis lässt sich die Sperrfrist im Streitfall kaum durchsetzen.

Bekomme ich während der Krankheit Lohn?

In der Regel ja – über die gesetzliche Lohnfortzahlung oder eine Krankentaggeldversicherung. Die Dauer hängt von den Dienstjahren und der Police ab.

Fazit

Wer während einer arbeitgeberseitigen Kündigung krank wird, ist in der Schweiz gut geschützt: Die Sperrfrist hält die Kündigungsfrist an, sodass sich das Ende des Arbeitsverhältnisses verschiebt. Wichtig sind ein lückenloses Arztzeugnis und das Wissen um die eigene Dienstzeit. Bei einer Eigenkündigung gilt dieser Schutz allerdings nicht.

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