Nur rund 6 Prozent aller laufenden IV-Renten in der Schweiz gehen auf einen Unfall zurück; gut die Hälfte hat eine psychische Ursache (Quelle: BSV, IV-Statistik 2024). Ausgerechnet das Risiko mit dem kleinsten Anteil ist obligatorisch versichert, während Krankheit die grosse Lücke aufreisst. Diese Schieflage erklärt, warum eine Absicherungs-Checkliste nicht bei der Police beginnt, sondern bei dem, was ohnehin schon läuft.
Warum deutsche Ratgeber hier eine falsche Fährte legen
In Deutschland gibt es für genau diese Krankheitslücke ein eigenes Produkt, das am zuletzt ausgeübten Beruf anknüpft. Wer dort Tarife sucht und die Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen will, schaut zuerst auf die Verweisungsklausel. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin rät ausdrücklich davon ab, Verträge mit abstrakter Verweisung abzuschliessen, weil der Versicherer damit auf eine theoretisch mögliche andere Tätigkeit verweisen kann — selbst dann, wenn es dafür keine freie Stelle gibt. In der Schweiz existiert diese Produktlogik nicht: Hier entscheidet der Invaliditätsgrad, nicht das Berufsbild. Der deutsche Markt taugt also als Anschauung, nicht als Einkaufsliste.
Schritt 1: Prüfen, was bereits obligatorisch gedeckt ist
Drei Deckungen laufen bei Angestellten automatisch mit, und sie greifen bei unterschiedlichen Auslösern. Die IV zahlt ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent und rechnet seit 2022 stufenlos ab. Die berufliche Vorsorge folgt derselben Abstufung, verlangt aber, dass die Person bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit versichert war (Art. 23 und Art. 24a BVG). Die obligatorische Unfallversicherung zahlt schon ab einem Invaliditätsgrad von 10 Prozent und bei Vollinvalidität 80 Prozent des versicherten Verdienstes (Art. 18 und Art. 20 UVG).
Der Unterschied im Detail ist gross. Wer bei einem Sturz auf der Skipiste invalid wird, fällt unter das UVG. Wer nach einer langen Erschöpfungsdepression nicht mehr arbeiten kann, ist auf IV und Pensionskasse angewiesen — und damit auf zwei Leistungen, die erst ab 40 Prozent überhaupt einsetzen. Genau in diesem Bereich lohnt sich der Blick auf den eigenen Vorsorgeausweis.
Schritt 2: Die verbleibende Lücke beziffern
Für den zweiten Schritt genügen drei Zahlen: das heutige Nettoeinkommen, die Summe aus IV- und Pensionskassenrente bei einem angenommenen Invaliditätsgrad und die monatlichen Fixkosten. Wer diese Rechnung einmal aufstellt, sieht sofort, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht. Bei tiefen Fixkosten und guter Pensionskasse fällt die Lücke schmaler aus als erwartet, bei einer Hypothek und kleinen Kindern deutlich breiter. Sinnvoll ist es, zwei Szenarien zu rechnen: einmal mit 50 Prozent Invaliditätsgrad, einmal mit 70 Prozent. Der Abstand zwischen beiden Ergebnissen zeigt, wie stark die eigene Absicherung von einem einzelnen Prozentwert abhängt.
- Vorsorgeausweis heraussuchen und die ausgewiesene Invalidenrente notieren
- Lohnfortzahlung und Krankentaggeld im Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag nachlesen
- Fixkosten für zwölf Monate zusammenstellen
- Differenz berechnen, bevor eine einzige Offerte eingeholt wird
Schritt 3: Zahnzusatz und Gebäude richtig einordnen
Nicht jede Zusatzversicherung deckt ein existenzielles Risiko, und die Reihenfolge sollte das abbilden. Zahnbehandlungen sind in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Regelfall nicht gedeckt; das KVG übernimmt sie nur in eng umschriebenen Ausnahmen (Art. 31 KVG). Eine Zusatzdeckung ist deshalb ein sinnvoller Baustein, aber selten der erste. Wer die Angebote sortieren möchte, findet in der Übersicht zur Zahnzusatzversicherung in der Schweiz die Kriterien dafür.
Bei Gebäuden ist die Lage anders gelagert: In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch und läuft über eine kantonale Anstalt. Hauseigentümerinnen entscheiden dort also weniger über das Ob als über Zusatzdeckungen. Wie stark sich kantonale Regeln unterscheiden können, zeigt der Vergleich der Erbschaftssteuer nach Kantonen. Für die Checkliste heisst das: zuerst das Einkommen sichern, dann das Eigentum, dann den Komfort.
Schritt 4: Gesundheitsfragen und Reihenfolge
Wer eine private Ergänzung prüft, sollte die Gesundheitsfragen ernst nehmen. Anzugeben sind die Tatsachen, nach denen der Versicherer ausdrücklich und in Textform fragt; fehlen sie, kann der Vertrag gekündigt werden. Deshalb gilt: je früher im Leben, desto einfacher der Abschluss. Und je vollständiger die Angaben, desto stabiler der Vertrag im Leistungsfall.
Ebenso wichtig ist der Zeitfaktor. Zwischen dem ersten Krankheitstag und einer IV-Rente vergeht in der Regel mehr als ein Jahr, weil das Gesetz ein Wartejahr verlangt und die Eingliederung vor die Rente stellt. Diese Monate deckt keine Rente, sondern nur Lohnfortzahlung, Krankentaggeld oder Erspartes. Wer 2026 eine bestehende Police prüft, sollte deshalb zuerst nachsehen, ab welchem Tag sie überhaupt zahlt und wie lange sie leistet. Eine hohe Rente, die erst nach 24 Monaten einsetzt, hilft im ersten Jahr niemandem.
Häufige Fragen
Brauche ich in der Schweiz eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
In dieser Form gibt es sie hier nicht. Die Sozialversicherung prüft Erwerbsunfähigkeit und Invalidität, nicht den zuletzt ausgeübten Beruf. Private Anbieter offerieren Erwerbsunfähigkeits- und Taggeldlösungen nach Schweizer Recht; welche davon passt, hängt von der berechneten Lücke ab und gehört in eine unabhängige Beratung.
Deckt die Unfallversicherung auch Freizeitunfälle?
Ja, sofern das Arbeitspensum mindestens acht Wochenstunden beträgt. Dann sind Nichtberufsunfälle mitversichert. Wer weniger arbeitet, muss den Unfallschutz über die Krankenversicherung einschliessen lassen.
Was ist die häufigste Ursache in der privaten Absicherung?
In Deutschland entfielen 2024 rund 38 Prozent der Leistungsfälle in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung auf psychische Leiden und Erkrankungen des Nervensystems zusammen, 19 Prozent auf Krebs, 16 Prozent auf den Bewegungsapparat und 8 Prozent auf schwere Unfälle (Quelle: GDV-Umfrage, 2024). Die Zahlen stammen aus einem anderen Markt und einer anderen Grundgesamtheit, zeigen aber dasselbe Muster wie die Schweizer IV-Statistik.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung vor der Einkommensabsicherung?
Nach Höhe des Risikos betrachtet: nein. Eine Zahnrechnung belastet das Budget, ein dauerhafter Einkommensausfall gefährdet es. Sinnvoll ist beides, die Reihenfolge sollte aber der finanziellen Fallhöhe folgen.
Fazit: die Reihenfolge entscheidet
Eine brauchbare Absicherungs-Checkliste beginnt mit einer Bestandsaufnahme und endet erst dann bei Offerten. Der konkrete nächste Schritt: Vorsorgeausweis, Arbeitsvertrag und Fixkostenliste an einem Abend nebeneinanderlegen, die Lücke ausrechnen und diese Zahl in ein Beratungsgespräch mitnehmen. Wer mit einem Betrag statt mit einem Produktnamen startet, kauft am Ende weniger und Passenderes.

