Wer als Betrieb 2026 an den Energiekosten arbeitet, trifft beim Gas auf eine Grenze, die nicht im Einkauf liegt, sondern im Gesetz. Am 17. Dezember 2025 hat die Eidgenössische Elektrizitätskommission in der Vernehmlassung zum geplanten Gasversorgungsgesetz Stellung genommen. Ihr Befund: Für Gas besteht aktuell keine Regulierung des Netzzugangs und der Netztarife. Ein Wechsel des Versorgers ist für Verbraucher deshalb schwierig, ganz besonders für die kleineren (Quelle: ElCom, Stellungnahme vom 17. Dezember 2025). Beim Strom kennt die Schweiz eine Teilmarktöffnung, beim Gas gibt es sie nicht.
Anders sieht es nördlich der Grenze aus, und der Vergleich lohnt sich, weil er zeigt, was eine Marktöffnung leistet und was sie liegen lässt. In Deutschland dürfen Haushalte und Betriebe den Gaslieferanten frei wählen. Ein grosser Teil der Rechnung bleibt trotzdem ortsgebunden. Ein Gas-Vergleich für Brandenburg macht das sichtbar: Innerhalb eines einzigen Bundeslandes liegen die Netzentgelte weit auseinander, weil die Zuständigkeit am Netzgebiet und damit an der Postleitzahl hängt. Für Schweizer Leserinnen und Leser ist das kein nutzbares Angebot, sondern eine Landkarte der Frage, worauf ein offener Markt überhaupt Zugriff hat.
Was der Gesetzesentwurf ändern würde
Im Entwurf des Bundesrats für ein Gasversorgungsgesetz sollen sämtliche Endverbraucher die Möglichkeit erhalten, den Anbieter zu wechseln. Vorgesehen ist als Voraussetzung ein kommunikationsfähiges Messsystem an jeder Entnahmestelle. Beides steht bislang in einem Entwurf und nicht im geltenden Recht. Im selben Papier beantragt die ElCom, für kleine Verbraucher stattdessen auf Standardlastprofile abzustellen. Sonst werde die Messpflicht zur Markteintrittshürde.
Bis das Verfahren durch ist, gilt der heutige Zustand: Geliefert wird vom Gasversorgungsunternehmen des jeweiligen Gebiets, zu dessen Tarif. Ein Ratgeber, der zum Gasanbieterwechsel auffordert, geht an der Schweizer Rechtslage vorbei. Übrig bleiben Verbrauch, Gebäudehülle und die Frage, wann der Heizungsersatz ansteht.
Brandenburg zeigt, was Netzgebiete mit dem Preis machen
Deutschland liefert dafür das Anschauungsmaterial. Zum Stand 1. Januar 2025 lag das gewichtete Mittel der Gas-Netzentgelte für Haushaltskunden in Brandenburg bei 2,36 ct/kWh. Über die 29 berücksichtigten Verteilernetze des Landes reichte die Spanne von 1,35 bis 4,58 ct/kWh (Quelle: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, Monitoringbericht 2025). Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Netzgebiet liegt damit mehr als das Dreifache.
Berlin daneben hat ein einziges Gasverteilernetz und deshalb gar keine Spannweite. Das erklärt den Gegensatz zwischen dem dicht besiedelten Umland und den dünn besiedelten Regionen sauberer als jede Anbieterliste. Ein Wechsel bewegt den Beschaffungs- und Vertriebsanteil des Preises. Das Netzentgelt bleibt, wo die Firma steht.
Österreich hat ein Wechselrecht und trotzdem steigende Netzentgelte
Der dritte Markt im deutschsprachigen Raum zeigt die Kehrseite. Österreich hat ein scharfes Wechselrecht, trotzdem steigen die Gasnetzentgelte zum 1. Jänner 2026 im österreichweiten Schnitt um 18,2 Prozent oder rund 6 Euro pro Monat für einen Durchschnittshaushalt mit 15.000 kWh Jahresverbrauch (Quelle: E-Control, Meldung vom 18. Dezember 2025). Der Grund ist derselbe wie in Deutschland: Die der Tarifierung zugrunde gelegte Menge sank um 8,6 Prozent, die Fixkosten des Netzes verteilen sich auf weniger Gas.
Genutzt wird das Wechselrecht dort trotzdem. Im ersten Quartal 2026 wechselten in Österreich 27.319 Kundinnen und Kunden den Gaslieferanten, davon 23.299 Haushalte. Die Wechselrate lag bei Gas bei 2,4 Prozent und bei Strom bei 1,7 Prozent (Quelle: E-Control, Pressemeldung vom 13. Mai 2026). Quartalswerte lassen sich nicht mit Jahresquoten vergleichen. Die Richtung zeigen sie trotzdem: Bewegung entsteht, wo Wahl besteht.
Was in der Schweiz jetzt zählt
Für Schweizer Betriebe verschiebt sich die Aufgabe damit vom Einkauf zur Technik. Sinnvoll ist eine Reihenfolge, die ohne Wechselrecht auskommt. Zählerstände monatlich erfassen statt einmal im Jahr. Danach die Tarifkomponenten des eigenen Versorgers aus dem Tarifblatt herauslösen und den Verbrauch dorthin lenken, wo er beeinflussbar ist. Beim Strom eröffnet die Eigenproduktion einen zusätzlichen Weg, etwa über ein Balkonkraftwerk mit den geltenden Regeln und Ertragswerten.
Auf der Prozessseite liegt der zweite Hebel. Lastspitzen entstehen selten zufällig; sie hängen an Schichtplänen, Trocknungs- und Reinigungsvorgängen oder an einer Lüftung, die nach Feierabend weiterläuft. Wer solche Abläufe für andere Zwecke überarbeitet, kann den Energieverbrauch mit aufnehmen, ähnlich wie bei anderen Vorhaben zur Automatisierung im KMU.
Häufige Fragen
Kann ein Schweizer Betrieb den Gasversorger wechseln?
Für kleine Verbraucher ist das praktisch ausgeschlossen. Es fehlt ein Gasversorgungsgesetz und damit ein reguliertes Netzzugangsregime; die ElCom hält ausdrücklich fest, dass der Marktzugang gerade für kleinere Verbraucher schwierig ist. Grössere Abnehmer verhandeln im Einzelfall, ein standardisiertes Verfahren gibt es dafür nicht.
Wann tritt das Gasversorgungsgesetz in Kraft?
Ein Datum steht nicht fest. Der Entwurf befindet sich im Gesetzgebungsverfahren, und bis zu einem Inkrafttreten bleibt die heutige Rechtslage massgeblich.
Warum steigen Netzentgelte, obwohl weniger Gas verbraucht wird?
Weil die Kosten eines Gasnetzes weitgehend fix sind. Sinkt die abgesetzte Menge, verteilen sich dieselben Kosten auf weniger Kilowattstunden, und das Entgelt je Kilowattstunde steigt. In Österreich sank die Tarifierungsmenge 2026 um 8,6 Prozent, in Deutschland nennt die Bundesnetzagentur denselben Mechanismus.
Hilft Ökostrom gegen hohe Gaskosten?
Direkt nicht, denn Strom und Gas sind getrennte Rechnungen mit eigenen Preisbestandteilen. Wirksam wird der Zusammenhang erst dort, wo Wärme aus Strom erzeugt wird, etwa mit einer Wärmepumpe. Dann sinkt der Gasbezug, während der Strombedarf steigt und teilweise aus eigener Produktion gedeckt werden kann. Wer Investitionsentscheide plant, rechnet diesen Wechsel des Energieträgers deshalb ohne ein künftiges Wechselrecht durch.
Fazit: die Rechnung sinkt über die Technik, nicht über den Vertrag
Der Schweizer Gasmarkt bleibt 2026 dort, wo ihn die ElCom beschreibt: ohne reguliertes Netzzugangsregime und ohne standardisierten Wechsel. Deutschland und Österreich zeigen im Vergleich beides, den Nutzen einer Marktöffnung und ihre Grenze am Netzentgelt. Für einen Betrieb heisst das konkret: das Tarifblatt des eigenen Versorgers anfordern und in Grundtarif, Arbeitspreis und Leistungspreis zerlegen. Dann den Jahresverbrauch der letzten drei Jahre nebeneinanderlegen. Und danach die Massnahme mit der kürzesten Amortisation zuerst umsetzen. Das Wechselrecht kommt vielleicht später; die Kilowattstunde, die niemand verbraucht, zählt sofort.

